Digitale Personalakte - Teil III

14. Januar 2026
8 Min Lesezeit

Warum gerade jetzt so viel Bewegung im Thema ist

Die rechtlichen Anforderungen an Personalakten – egal ob digital oder analog – steigen Gründe dafür sind u. a.:

Neue oder verschärfte EU-Richtlinien mit Umsetzungsfristen bis 2026
Der Druck auf Arbeitgeber, Datenschutz und Transparenz umzusetzen
Der Trend zu rechtskonformer Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
Erste Branchenvorgaben (z. B. BA-Richtlinien, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen)

Die Frage ist nicht mehr ob digitalisiert wird, sondern wie strukturiert und rechtssicher es umgesetzt wird.

DSGVO & § 26 BDSG – Beschäftigtendatenschutz konkretisiert

Der § 26 BDSG erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext. Allerdings nur, wenn sie zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

Die DSGVO macht zusätzlich Vorgaben zu:

Zweckbindung, Datenminimierung, Löschung, Transparenz
Rechten der Betroffenen
(z. B. Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch)
technischen Maßnahmen
(z. B. Zugriff, Protokollierung, Verschlüsselung)

Für die digitale Personalakte bedeutet das: Jede Datenverarbeitung braucht eine rechtliche Grundlage, eine geregelte Zugriffskontrolle und dokumentierte Prozesse.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Umsetzungsfrist: 7. Juni 2026

Die Richtlinie bringt neue Pflichten für Arbeitgeber:

Gehaltsbandbreiten
in Stellenanzeigen
Verbot der Gehaltsverlauf-Abfrage bei Bewerbungen
Auskunftsrechte über Entgeltstruktur
Berichtspflichten bei Unternehmen >100 MA
Equal-Pay-Maßnahmen bei ungeklärten Lohnlücken ≥ 5 %

Relevanz für die digitale Personalakte:

Entgeltdaten
müssen strukturiert, auswertbar und nachvollziehbar abgelegt sein
Auskünfte an Mitarbeitende müssen rechtssicher und zeitnah möglich sein
Protokolle zur Nachweisbarkeit und Fairness von Gehaltsentscheidungen gewinnen an Bedeutung

eIDAS 2.0 / EUDI-Wallet – Digitale Identität & Nachweise im HR-Kontext

Die EU plant die Einführung eines einheitlichen digitalen Identitätsnachweises für Bürgerinnen und Bürger inklusive Ausweisdaten, Ausbildungsnachweisen und Beschäftigungsinformationen.

HR-relevant ab ca. 2026:

Digitale Einbindung
von Bewerbungs- und Arbeitsunterlagen (z. B. Zeugnisse, Arbeitsverträge)
Verifikation von Identitäten und Berechtigungen durch interoperable Schnittstellen
Anforderung an rechtskonforme Archivierung und Signaturen

Digitale Personalakten sollten perspektivisch in der Lage sein, digitale Nachweise zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu speichern.

Betriebsratsbeteiligung und Datenschutzpraxis

Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch der Prüfungsdruck:

Betriebs- und Personalräte fordern frühzeitige Beteiligung
Datenschutzbeauftragte prüfen Löschkonzepte, Protokolle und Zugriffslogik
Beschäftigte machen vermehrt Gebrauch von ihren Auskunftsrechten nach Art. 15 DSGVO

Organisationen müssen daher:

Systeme nachvollziehbar dokumentieren
Prozesse standardisieren
Rollen und Verantwortlichkeiten sauber regeln

Was HR schon vorbereitet haben sollte

Bestandsprüfung Inhalte, Formate, Zugriff
Ziel: Grundlage für digitale Migration und Datenschutz

Rechtsgrundlagen zugeordnet
Ziel: DSGVO-konform arbeiten, Audit-Fähigkeit schaffen

Aufbewahrungs- und Löschfristen definiert
Ziel: Speicherbegrenzung umsetzen, Haftungsrisiken minimieren

Transparenzprozesse etabliert
Ziel:
Auskunftsrechte erfüllen können, inklusive Fristen und Dokumentation

Mitbestimmung aktiv eingebunden
Ziel:
Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung erarbeiten, Akzeptanz sichern

Fazit

Die digitale Personalakte ist absehbar kein optionales Projekt mehr, sondern ein strategischer Compliance- und Strukturbaustein moderner Personalarbeit. Wer frühzeitig beginnt, gewinnt Sicherheit, Übersicht, Geschwindigkeit und Vertrauen in HR-Prozesse.

Ausblick auf Teil IV

Welche Anforderungen gelten konkret beim Zugriff auf die Akte? Wer darf was sehen, bearbeiten oder löschen und wie wird das rechtssicher protokolliert?